Unfall


Unfälle

Information für Geschädigte von Rechtsanwalt Clemens Martin aus Wiesbaden. Dieses in der 2. Auflage erscheinende Dokument, ersetzt nicht die kompetente Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt.


Allgemeine Hinweise

Statistisch gesehen ereignen sich in der Bundesrepublik Deutschland pro Minute 18 Verkehrsunfälle. Das Risiko, selbst in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist also vergleichsweise gering und besteht statistisch gesehen nur etwa alle 7 Jahre. Nach einem Verkehrsunfall wissen die Unfallbeteiligten häufig nicht, wie sie sich am Unfallort und auch danach richtig verhalten. Diese Broschüre soll Sie nach einem Unfall dabei unterstützen die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wenn Sie als Halter und/oder Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, dann sollten Sie noch am Unfallort unbedingt notieren:

- Das amtliche Kennzeichen des/der anderen unfallbeteiligten Fahrzeuge (wichtigste Information!)
- Namen, Anschrift der beteiligten Fahrzeugführer und Halter (Führerschein und Fahrzeugschein zeigen lassen)
- Datum, Uhrzeit und Unfallort (mit Strassennamen und Fahrtrichtung)
- Namen und Anschriften von Zeugen
- Name und Dienststelle der unfallaufnehmenden Polizeibeamten

Fotografieren Sie darüber hinaus - und sei es auch nur mit einem Fotohandy den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoss, etwaige Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte, die Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge etc. Es gilt: Fotografieren soviel wie möglich!
Sodann sollten Sie sofort einen verkehrsrechtlich erfahrenen Rechtsanwalt mit der Bearbeitung der Unfallangelegenheit beauftragen. Nehmen Sie den Kampf gegen eine geschulte Rechtsabteilung eines Versicherungskonzerns auf keinen Fall ohne Rechtsanwalt auf.

Denn nur ein Rechtsanwalt ist ein unabhängiger, ausschliesslich Ihren Interessen verpflichteter und auf rechtlichem Gebiet ausgebildeter Fachmann, der Sie in der Auseinandersetzung mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Versicherungen wirkungsvoll und auch vor Gericht vertreten kann. Ein Rechtsanwalt ist der nach den gesetzlichen Vorschriften zur Rechtsberatung berufene Vertreter Ihrer Interessen, der für Sie beispielsweise den unfallgegnerischen Haftpflichtversicherer ermittelt und prüft, ob aufgrund des Unfallhergangs und der hieraus resultierenden Haftungslage Schadensersatzleistungen mit Erfolg durchsetzbar sind und ob unter Umständen Abzüge hinzunehmen sind. Gegebenenfalls verteidigt der Rechtsanwalt Sie auch in einem mit dem Unfall zusammenhängenden Bussgeld- oder Strafverfahren.

Lassen Sie sich weder vom Gegner noch von dessen Versicherung von der sofortigen Beauftragung eines Anwalts Ihres Vertrauens abhalten. Ihr Anwalt berät und vertritt
Sie gegen beide!

Dieses gilt im übrigen auch und gerade in denjenigen Fällen, in denen Sie aufgrund des eindeutigen Unfallverschuldens des anderen Unfallbeteiligten womöglich glauben ohne anwaltlichen Beistand auszukommen. Wirklich eindeutige Fälle sind selten. Denn gegnerische Versicherer bestreiten häufig auch bei klarer Schuldfrage die Höhe des Ihnen unfallbedingt entstandenen Schadens.

Vorsicht also, wenn der unfallgegnerische Haftpflichtversicherer Ihnen unbürokratische und schnelle Hilfe bei der Abwicklung Ihres Schadensfalles verspricht und erklärt, dass es bei der Schadensregulierung keine Probleme gebe. Vorsicht bei der vermeintlich schnellen und zeitgemässen Schadensabwicklung über das Internet und die Homepage des gegnerischen Versicherers. Vorsicht insbesondere, wenn die unfallgegnerische Versicherung Sie anruft und fernmündlich alle wichtigen Schadensfragen mit Ihnen klären will. Lassen Sie sich am Telefon nicht überrumpeln, lehnen Sie ein Telefonat mit der gegnerischen Versicherung am besten ab. Diese Gespräche haben nämlich vor allem folgende Zwecke: Die Versicherung will von Ihnen Informationen erhalten, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht und sie will Ihnen häufig versicherungsnahe Kfz - Sachverständige oder versicherungsnahe Kfz - Werkstätten aufdrängen.

Glauben Sie bitte nicht, dass der Schädiger bzw. dessen Versicherer freiwillig und unaufgefordert möglichst umfassenden Schadensersatz an Sie leisten. Die Versicherung Ihres Unfallgegners ist nicht Ihr Partner, sie ist Ihr Gegner. Das Schadensmanagement der Versicherer verfolgt vor allem ein Ziel: Sparen. Und gespart wird an den Schadensersatzleistungen, also an Ihnen.

Übrigens: Selbst wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben gilt: Der schuldige Schädiger und dessen Versicherung müssen auch Ihre Anwaltskosten ersetzen.

Mitunter werden Ihnen als Unfallgeschädigtem von Seiten der Reparaturwerkstätten Reparaturkostenübernahmeerklärungen und von Abschleppunternehmen, Mietwagenunternehmen, Kfz-Sachverstndigen sog. Abtretungserklärungen" zur Unterzeichnung vorgelegt. In aller Regel bestehen gegen eine Unterzeichnung solcher Erklärungen keine Bedenken, da hierdurch lediglich die Vergütungsansprüche Ihrer Vertragspartner gesichert werden sollen.

Falls Sie dennoch Zweifel haben, sprechen Sie möglichst vor Unterzeichnung solcher Formulare mit Ihrem Rechtsanwalt darüber, ob Bedenken angebracht sind.

In keinem Falle sollten Sie sich die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche durch Werkstätten, Kfz-Sachverständige, Mietwagenunternehmen oder Abschleppunternehmen aus der Hand nehmen lassen.

Bestehen Sie also darauf, dass alles über Ihren Anwalt läuft !